Unternehmertum

Auch ausländische Partner indischer oder südasiatischer Firmen sind oft ungewollt an kastenbasierter Diskriminierung beteiligt.

A.      Halten Ihre Geschäftspartner Menschenrechte auch in Bezug auf kastenbasierte Diskriminierung ein? Das Dänische Institut für Menschenrechte, das Internationale Dalit Solidaritätsnetzwerk (IDSN) und das dänische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten haben einen Dalit-Diskriminierungscheck erarbeitet – ein Instrument für Betriebe, die in Indien aktiv sind oder aus Indien beliefert werden. Hier lesen Sie mehr

B.      Wenden Sie die „Ambedkar-Leitlinien“ an. IDSN und sein Netzwerk haben verschiedene Leitlinien erarbeitet, die sich mit sozialer Ausgrenzung von Dalits am Arbeitsplatz beschäftigen. Wenn Sie Unternehmensverantwortung ernst nehmen, folgen Sie den Leitlinien in Ihrem Betrieb. Machen Sie die Leitlinien auch zur Kooperationsbedingungen mit Ihren indischen Lieferanten. Hier lesen Sie weitere Information zu den Ambedkar-Leitlinien und der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu kastenbasierte Diskriminierung