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Kerala reif für Gleichstellung?

Formen von Diskriminierung finden oft in öffentlichen Räumen wie Klassenzimmern und Universitäten, bei Wohnungsvermietungen, Krankenhäusern, in Firmen und Betrieben, statt.  Im juristischen Diskurs fokussieren sich die meisten Gespräche über Diskriminierung auf den Staat als Täter. Damit liegt der Schwerpunkt darauf, dass der Staat nicht aufgrund von Religion, Kaste oder Geschlecht diskriminieren darf, Verhalten von Privatpersonen wird damit außen vor gelassen. Artikel 14 der Verfassung besagt, dass der Staat die Gleichheit vor dem Gesetz nicht leugnen darf. Artikel 15 verbietet dem Staat Diskriminierung, und Artikel 16 spricht von Nichtdiskriminierung im öffentlichen Dienst. Artikel 15 Absatz 2 befasst sich mit Diskriminierung im privaten Raum. Leider wird dieser Absatz im öffentlichen und juristischen Diskurs nur selten verwendet. Er erschöpft nicht den Anwendungsbereich des Verbots der privaten Diskriminierung. Deshalb wurden zwei Gleichstellungsgesetze vorgeschlagen.

Es ist höchste Zeit, dass das Justizministerium von Kerala das vorgeschlagene Gleichstellungsgesetz prüft. Die Gesetzentwürfe sind umfassend darin, wie sie Antidiskriminierung bezüglich Kaste, Geschlecht oder Geburtsort behandeln. Die Gesetzentwürfe erlegen außerdem privaten Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen und Dienstleister*innen sowie Personen mit beträchtlicher sozialer und wirtschaftlicher Macht eine Antidiskriminierungspflicht auf. Sie sehen Strafen für Täter*innen diskriminierender Praktiken vor und gewähren Schadensersatz, Abschreckung, einstweilige Verfügungen usw. Auch eine Gleichstellungskommission wird vorgeschlagen. Kerala ist im Vergleich zu anderen Staaten ein Vorreiter in Bezug auf Alphabetisierung, Sozialreform und Lebensstandard. Kerala hat Anti-Kasten-Bewegungen angeführt und hat ein kommunistisches Erbe, das in Gerechtigkeit und Gleichheit und einer Tradition religiöser Toleranz wurzelt. Antidiskriminierung ist ein Wert, der in unserem Gemeinwesen mitschwingt.

Wie wir bereits gesehen haben, fehlt es jedoch im öffentlichen und privaten Leben nicht an Diskriminierung aufgrund von Religion, Kaste oder Geschlecht. Auch heute noch gibt es große Firmen, die nur ungern Frauen als Angestellte einstellen. Die Kastendiskriminierung durchdringt Einstellungsentscheidungen, Beförderungen und Unterkünfte. Diese Fälle zeigen, dass Menschen aufgrund ihrer Identität – als Muslime, Dalits oder Frauen – weiterhin in unterschiedlicher Form und auf unterschiedlichen Ebenen mit Ausgrenzung und Belästigung konfrontiert werden. Wenn das Gleichstellungsgesetz verabschiedet wird, wird Kerala der erste Bundesstaat sein, der ein umfassendes Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet hat. Die Errungenschaft wird historisch sein und unsere gesellschaftspolitische Reform unterstützen. Es wird auch für die kommenden Jahre ein bedeutendes Vermächtnis für die gegenwärtigen Gesetzgeber im Staat sein, um Gleichstellung zu akzeptieren und angemessen zu gewährleisten.

Vollständiger Artikel:

https://timesofindia.indiatimes.com/city/kochi/is-kerala-game-for-an-equality-law/articleshow/83658233.cms