Der erste Teil einer Serie von YagnaSrizeichnet nach, wie die heutige Kategorie „Scheduled Caste“ (staatlich anerkannte benachteiligte Kastengruppen, darunter Dalits) bereits vor der indischen Verfassung entstand. Der Beitrag argumentiert, dass die britische Kolonialverwaltung „Unberührbarkeit“ als spezifische Form sozialer Ausgrenzung innerhalb der hinduistischen Gesellschaft verstand und deshalb Schutzmaßnahmen zunächst an diese religiös-soziale Ordnung band. Über Volkszählungen und Verwaltungsregelungen wurden unterschiedlichste diskriminierte Gemeinschaften zunehmend zu einer staatlich definierten Gruppe zusammengefasst. Forderungen, auch zum Christentum oder Islam konvertierte Dalits in diese Kategorie einzubeziehen, seien bereits in der Kolonialzeit diskutiert, aber zurückgewiesen worden. Der Autor leitet daraus ab, dass die religiöse Begrenzung des SC-Status nicht erst 1950 erfunden worden sei, sondern ältere Verwaltungspraxis fortsetzte. Damit greift der Text direkt in die bis heute umkämpfte Frage ein, ob Dalit-Christ*innen und Dalit-Muslim*innen ebenfalls SC-Reservierungen erhalten sollten. Historisch interessant ist dabei vor allem eines: Die gesellschaftliche Ausgrenzung ist älter als die bürokratische Schublade; und die Schublade selbst ist alles andere als politisch neutral.
