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Indiens Nationale Menschenrechtskommission droht internationale Herabstufung

Die Nationale Menschenrechtskommission Indiens (NHRC) steht vor einer historischen Zäsur: Ein Ausschuss der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI), ein UN-nahes Gremium, empfiehlt die Rückstufung von der höchsten „A“-Kategorie in die „B“-Kategorie. Das würde bedeuten, dass die Kommission künftig nicht mehr als vollständig, sondern nur noch teilweise in Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien gilt.

Kritik gibt es vor allem daran, dass die NHRC sich nicht ausreichend mit der zunehmenden Repression gegen Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und kritischen Stimmen auseinandergesetzt hat. Auch der schrumpfende zivilgesellschaftlichen Raum in Indien wurde nicht angemessen thematisiert.

Zentraler Punkt: Bei Ermittlungen, auch in Fällen mutmaßlicher Polizeigewalt,  sind regelmäßig Polizeibeamt*innen beteiligt, die von der Regierung entsandt werden. Dies gefährde die Unparteilichkeit der Kommission. Darüber hinaus kann die Regierung weiterhin Schlüsselpositionen wie die des Generalsekretärs besetzen, was der geforderten institutionellen Unabhängigkeit widerspricht.

Auch bei der Auswahl von Kommissionsmitgliedern vermisst die GANHRI Transparenz und gesellschaftliche Repräsentativität. Derzeit ist nur eine Frau im Gremium vertreten, und der Frauenanteil im Führungspersonal bleibt unklar.

Die NHRC hat nun bis zur GANHRI-Sitzung 2026 Zeit, um Reformen vorzuweisen. Bleiben diese aus, droht die formelle Herabstufung, was die internationale Glaubwürdigkeit massiv beschädigen würde.

Mehr dazu im Artikel: https://thewire.in/rights/indias-national-human-rights-commission-faces-historic-downgrade-as-un-linked-body-flags-govt-interference

Oder im Bericht des GANHRI: https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/nhri/ganhri/13-may-sca-45-session-2025-report-en.pdf